Sachkundenachweis NRW

Halter von „großen und bestimmten Hunden“ müssen sachkundig sein!

Gemäß § 11 Punkt 2 LHundG NRW sind Halter von Hunden, die ausgewachsen größer als 40 cm und/ oder schwerer als 20 kg sind, verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Sie benötigen daher als Hundehalter eines großen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse eine Sachkundebescheinigung zur Vorlage beim Ordnungamt.

Die im Multiple-Choice-Verfahren auszufüllenden Prüfungsbögen werden im Anschluss an die Prüfung mit allen Teilnehmern direkt besprochen, um einen zusätzlichen Lerneffekt zu erzielen.

Der Fragenkatalog beinhaltet 110 Fragen in den drei Themenkomplexen Hundeerziehung (Teil A), medizinische Grundlagen (Teil B) und rechtliche Grundlagen (Teil C). Es werden 30 Multiple-Choice-Fragen gestellt. Nach dem schriftlichen Test werden die Fragen nochmals besprochen und Fragen der Teilnehmer beantwortet. Hierduch soll das Wissen noch vertieft werden.

Kosten für den Sachkundenachweis bei dem von uns angegeben Termin:
49,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer

Kosten für einen individuellen Termin nur mit Ihnen:
70,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer

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Wer ist verpflichtet eine Sachkundebescheinigung vorzulegen?

Hundehalter mit sogenannten „großen Hunden“ oder Hunde „bestimmter Rassen“:

  1. Ihr Hund ist gem. §11 des Landeshundegesetzes ein „Großer Hund“ wenn er:
  • eine Schulterhöhe von 40 cm
  • oder ein Gewicht von 20 Kg erreicht

Das Landeshundegestz NRW §11 legt den Haltern dieser Hunde folgende Pflichten auf:

  1. Die Sachkunde des Halters muss durch eine Sachkundebescheinigung beim Ordnungsamt nachgewiesen werden.
  2. Eine Haftpflichtversicherung ist dem Ordnungsamt nachzuweisen.
  3. Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Die Prüfung findet ohne Hund statt!! Termine nur auf Anfrage!!